1. Der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG (§ 7 ff.) steht das DBA-Schweiz nicht entgegen.
2. Für die Anrechnung ausländischer Steuern gemäß § 12 AStG kommen auch ausländische Steuern auf das Kapital in Betracht.
3. Eine Ausschüttung durch eine Zwischengesellschaft kann nur insoweit zu einer Minderung der Anrechnung ausländischer Steuern gemäß § 12 AStG führen, als sie zu einer Minderung des Hinzurechnungsbetrages führt und damit die auf den Hinzurechnungsbetrag entfallende deutsche Steuer geringer ist.
4. Ob diese Minderung eintritt, ist nicht Gegenstand des Feststellungsverfahrens gemäß § 18 AStG.
5. Zur Anrechnung in der Schweiz erhobener Steuern.
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Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 468 BFHE S. 493 Nr. 140, AAAAB-02930
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