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BFH Urteil v. - VIII R 196/82 BStBl 1984 II S. 416

Leitsatz

Ein bestandskräftig durchgeführter Lohnsteuer-Jahresausgleich steht einer Einkommensteuer-Veranlagung des Steuerpflichtigen für dasselbe Jahr auch nach dem Inkrafttreten des § 42 Abs. 5 EStG 1975 sowie der AO 1977 nicht entgegen (Anschluß an das , BFHE 118, 219, BStBl II 1976, 425).

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 416
BFHE S. 433 Nr. 140,
RAAAB-02907

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