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BFH Urteil v. - VII R 124/83 BStBl 1984 II S. 339

Leitsatz

1. Der Abschluß eines Fachhochschulstudiums steht für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nicht einem wissenschaftlichen Hochschulstudium gleich.

2. Die Lehrzeit i.S. des § 36 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b StBerG, die der Bewerber vor dem Abschluß des Fachhochschulstudiums mit der Ablegung der Gehilfenprüfung abgeschlossen hat, kann nicht als hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens angesehen oder dieser gleichgestellt werden (Bestätigung des , BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 339
BFHE S. 352 Nr. 140,
UAAAB-02890

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