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BFH Urteil v. - VIII R 160/82 BStBl 1984 II S. 307

Leitsatz

Eine Abstandszahlung aufgrund eines Rücktritts von einem Vorvertrag über den Kauf eines Einfamilienhauses gehört nicht zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das gilt auch dann, wenn später ein anderes Haus erworben wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 307
BFHE S. 216 Nr. 140,
KAAAB-02876

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