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BFH Urteil v. - VIII R 199/82 BStBl 1984 II S. 297

Leitsatz

Aufwendungen für den Umzug eines Steuerpflichtigen in seine eigengenutzte Eigentumswohnung gehören zur privaten Lebensführung und sind daher bei der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 297
BFHE S. 187 Nr. 140,
QAAAB-02874

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