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BFH Urteil v. - I R 52/79 BStBl 1984 II S. 276

Leitsatz

Es ist nicht sichergestellt, daß der bei Anwendung des § 15 Abs. 1 KStG 1968 sich ergebende Gewinn (Übertragungsgewinn) bei den Gesellschaftern der übernehmenden GbR später der Einkommensteuer unterliegt, wenn das übertragene Vermögen in deren Privatvermögen übergeht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 276
BFHE S. 244 Nr. 140,
BAAAB-02866

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