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BFH Urteil v. - VII R 38/83 BStBl 1984 II S. 185

Leitsatz

Das FA kann gegen einen Lohnsteuererstattungsanspruch auch dann nicht mit einer Forderung einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts aufrechnen, wenn es von der zuständigen Behörde dieser Körperschaft (hier Landesarbeitsamt) um die Vollstreckung der Forderung ersucht worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 185
BFHE S. 9 Nr. 140,
JAAAB-02846

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