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BFH Urteil v. - II R 153/82 BStBl 1984 II S. 179

Gesetze: AO (1977) § 367 Abs. 2

Leitsatz

Eine Verböserung der Steuerfestsetzung im Einspruchsverfahren ist nur zulässig, wenn aus den mitgeteilten Gründen in Verbindung mit der Steuerfestsetzung objektiv und nachprüfbar erkennbar ist, in welcher Beziehung und in welchem Umfang das FA seine der Steuerfestsetzung zugrunde liegende Auffassung geändert hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 179
BFHE S. 225 Nr. 139,
VAAAB-02842

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