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BFH Urteil v. - II R 211/81 BStBl 1983 II S. 681

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1, Abs. 2

Leitsatz

Ist ungeklärt, weswegen ein fristwahrender Schriftsatz nicht bei Gericht eingegangen ist, müssen der Tatsachenvortrag und die entsprechende Glaubhaftmachung eine Grundlage dafür bieten, daß nicht nur die fristgerechte Bearbeitung, sondern auch die rechtzeitige Versendung des Schriftsatzes als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 681
BFHE S. 15 Nr. 139,
JAAAB-02765

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