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BFH Urteil v. - VI R 156/79 BStBl 1983 II S. 679

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 4

Leitsatz

Wird ein in Ausbildung befindlicher Beamter entsprechend seinem Ausbildungsplan nur für einen Monat an eine auswärtige Dienststelle abgeordnet und kehrt er anschließend an die ausbildende Dienststelle zurück, so bleibt diese während der Dauer der Abordnung seine regelmäßige Arbeitsstätte.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 679
BFHE S. 67 Nr. 139,
ZAAAB-02764

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