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BFH Urteil v. - IV R 131/79 BStBl 1983 II S. 668

Gesetze: DBA Niederlande Art. 5, 8EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Eine Personengesellschaft, die u.a. Handel mit Jagdwaffen und Jagdmunition betreibt, kann die Kosten einer von ihr zur Erprobung der Waffen und Munition gepachteten Jagd nicht als Betriebsausgaben absetzen, wenn die Jagd auch zwei Gesellschaftern zur Durchführung privater Jagdveranstaltungen dient. Dies gilt auch, wenn die beiden Gesellschafter mit weniger als 50 v.H. am Gesellschaftskapital beteiligt sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 668
BFHE S. 545 Nr. 138,
OAAAB-02759

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