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BFH Urteil v. - I R 228/78 BStBl 1983 II S. 654

Gesetze: AO (1977) § 160FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2

Leitsatz

1. Das Verlangen des FG, den Zahlungsempfänger zu benennen, ist rechtmäßig, wenn kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß der Empfänger nicht steuerpflichtig ist oder die Zahlungen ordnungsgemäß versteuert hat.

2. Hat sich der Empfänger lediglich dem Steuerpflichtigen gegenüber bereit erklärt, dessen Mehrsteuern zu zahlen, so sind die Ausgaben des Steuerpflichtigen nicht zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 654
BFHE S. 317 Nr. 138,
WAAAB-02752

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