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BFH Urteil v. - II R 108/81 BStBl 1983 II S. 592

Gesetze: KVStG (1959/1972) § 10 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

1. Wird über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft das Konkursverfahren eröffnet, so ist das FA regelmäßig berechtigt, die Gesellschafter als Haftende für die Gesellschaftsteuer in Anspruch zu nehmen (Anschluß an BFHE 129, 201, BStBl II 1980, 126).

2. Wird geltend gemacht, daß die Tilgung der Gesellschaftsteuer noch durch Aufrechnung herbeigeführt werden könne, so hindert dies weder den Erlaß eines Haftungsbescheides noch einer Zahlungsaufforderung. Die berechtigten Interessen der Haftenden können ggf. durch Stundung gewahrt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 592
BFHE S. 487 Nr. 138,
TAAAB-02727

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