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BFH Urteil v. - VII S 31/82 BStBl 1983 II S. 422

Gesetze: GKG § 13

Leitsatz

Der Wert des Streitgegenstandes in Streitigkeiten, in denen es um das Bestehen der Steuerbevollmächtigtenprüfung geht, beträgt 10.000 DM. Das gilt auch dann, wenn nach Bestehen des schriftlichen Teils der Prüfung begehrt wird, die OFD zu verpflichten, den mündlichen Teil der Prüfung zu wiederholen (Abkehr vom , BFHE 119, 364, BStBl II 1976, 735).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 422
BFHE S. 574 Nr. 137,
WAAAB-02671

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