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BFH Urteil v. - IV R 200/79 BStBl 1983 II S. 373

Gesetze: BBergG § 3BBergG § 149BBergG § 150EStDV § 11dEStG § 4 Abs. 1EStG § 13Erdölverordnung vom (PrGS 1934, 463) Erdölverordnung vom (PrGS 1934Erdölverordnung vom (PrGS 1934, 463) 463) § 1Erdölverordnung vom (PrGS 1934, 463) § 3 Abs. 1, Abs. 2

Leitsatz

Auch wenn Mineralölvorkommen in Niedersachsen nach § 3 Abs. 2 Erdölverordnung vom (PrGS 1934, 463) noch zu den Grundeigentümermineralien gehören, können sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zum Betriebsvermögen der Land- und Forstwirte gehören, unter deren Grund und Boden die Vorkommen entdeckt wurden und die die Ausbeute einem Mineralölunternehmen übertragen haben (Anschluß an das , BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106).

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 373
BFHE S. 462 Nr. 137,
YAAAB-02653

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