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BFH Urteil v. - VII R 133/82 BStBl 1983 II S. 344

Gesetze: AO (1977) § 84DVStB § 12DVStB § 26 Abs. 3StBerG § 35StBerG § 158StBerG § 164a

Leitsatz

1. Mitglieder des Prüfungsausschusses für die Steuerberaterprüfung können vom Bewerber gemäß § 84 AO 1977 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Dabei sind bei vor dem Prüfungsverfahren bekannten Ablehnungsgründen auch die Sätze 2 und 3 der genannten Vorschrift anzuwenden (Abkehr vom , BFHE 127, 569, BStBl II 1979, 593).

2. Auch nach § 26 Abs. 3 Satz 2, § 12 DVStB sind, wie nach den § 10 Abs. 3 Satz 2, § 11 der außer Kraft getretenen DVStBerG, an den Bewerber Fragen aus sämtlichen Prüfungsgebieten zu stellen (Anschluß an , BFHE 122, 214, BStBl II 1977, 447).

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 344
BFHE S. 536 Nr. 137,
ZAAAB-02644

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