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BFH Urteil v. - V R 138/81 BStBl 1983 II S. 282

Gesetze: AO (1977) § 75RAO § 116

Leitsatz

Ein - übereignungsfähiges - Unternehmen im Sinne des § 116 RAO (§ 75 AO 1977) liegt nicht vor, wenn die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des veräußernden Unternehmers mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Konkursmasse abgelehnt worden ist (§ 107 KO) und sich die wesentlichen verwertbaren Betriebsgegenstände im Veräußerungszeitpunkt im Eigentum Dritter befunden haben.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 282
BFHE S. 388 Nr. 137,
VAAAB-02628

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