1. Das FA war nach Ergehen des (BFHE 110, 37, BStBl II 1973, 742), wonach bei Unterbilanz der Ausweis eines ausschüttungs- oder verteilungsfähigen Reingewinns einer GmbH ausgeschlossen ist, gemäß Treu und Glauben nicht verpflichtet, die Grundsätze einer aufgegebenen Rechtsprechung (Urteil vom I 86/61 U, BFHE 76, 834, BStBl III 1963, 303) weiterhin anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige auf den Fortbestand der bisherigen Rechtsprechung vertraut hat.
2. Durch die genannte Änderung der Rechtsprechung ist keine Verpflichtung der Verwaltung ausgelöst worden, im Wege einer Anpassungsregelung die Anwendung der verschärfenden Rechtsprechung eine Zeitlang auszusetzen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 280 BFHE S. 202 Nr. 137, LAAAB-02627
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