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BFH Urteil v. - VIII R 77/79 BStBl 1983 II S. 229

Gesetze: FGO § 56FGO § 120

Leitsatz

Versäumt das FA die Frist für die Begründung der Revision, dann kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen nicht eindeutig sichergestellt wurde, wer für die Kontrolle über die Einhaltung der Frist verantwortlich ist (Organisationsmangel).

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 229
BFHE S. 221 Nr. 137,
KAAAB-02610

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