Dem Ersterwerber einer Eigentumswohnung stehen die erhöhten Absetzungen nach § 7b Abs. 3 EStG in der bis 1976 geltenden Fassung zu, wenn die Eigentumswohnung als solche fertiggestellt worden ist ( , BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82). Das trifft auch dann noch zu, wenn die nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlichen Teilungserklärungen nach der Fertigstellung des Gebäudes abgegeben werden, soweit ein enger zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Errichtung des Gebäudes und der Abgabe der Teilungserklärungen besteht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 194 BFHE S. 243 Nr. 137, EAAAB-02596
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.