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BFH Urteil v. - IV R 54/79 BStBl 1983 II S. 11

Gesetze: AO § 161 Abs. 1 Nr. 1cBewG § 34 Abs. 4BewG § 49GDL § 12GG Art. 3 Abs. 1LandwbuchfVO § 1 Abs. 1, 4

Leitsatz

1. Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, das gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1c AO zur Buchführung verpflichtete, wenn es 100.000 DM überstieg, gehörte bei einem Land- und Forstwirt, der seinen Grundbesitz ganz oder zum Teil verpachtet hatte, nur das ihm selbst gehörende Vermögen, nicht das gemäß § 34 Abs. 4 BewG im Einheitswert seines landwirtschaftlichen Betriebes miterfaßte Vermögen des Pächters.

2. Zur Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung des § 12 GDL.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 11
BFHE S. 491 Nr. 136,
CAAAB-02536

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