Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II R 119/80 BStBl 1982 II S. 425

Gesetze: AO (1977) § 41 Abs. 1AO (1977) § 175 Satz 1 Nr. 2GrEStG (1940) § 17 Abs. 2 Nr. 2GrEStG RP § 34 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

1. Wird ein bereits erfüllter grunderwerbsteuerrechtlich erheblicher gegenseitiger Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, so erfüllt das allein noch nicht die Voraussetzungen des § 175 Satz 1 Nr. 2 AO 1977. Das Ereignis i.S. dieser Vorschrift - der Wegfall des angefochtenen Vertrages - ist regelmäßig erst dann mit steuerlicher Wirkung eingetreten, wenn die Beteiligten des angefochtenen Vertrages die gegenseitigen Leistungen einander zurückgewährt haben. Das gilt auch dann, wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe diese Rückgewähr hindern.

2. § 34 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG RP ist nicht anwendbar, wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe den Rückerwerb des Grundstückes hindern.

3. Die Ansprüche aus § 175 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 und § 34 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG RP können neben der Anfechtung des zugrunde liegenden Steuerbescheides in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden (Anschluß an das , BFHE 116, 50, BStBl II 1975, 675).

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 425
BFHE S. 224 Nr. 135,
PAAAB-02429

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen