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BFH Urteil v. - II B 38/81 BStBl 1982 II S. 326

Gesetze: FGO § 40FGO § 69 Abs. 3FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, Abs. 5VGFGEntlG Art. 3 § 7 Abs. 2

Leitsatz

1. Eine Rechtsfrage hat dann keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie mangels Zulässigkeit der Klage im Revisionsverfahren nicht geklärt werden kann.

2. Hat das FG über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO entschieden, so besteht für eine anschließende Anfechtungsklage gegen den die Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Verwaltungsakt des FA (in der Gestalt der Beschwerdeentscheidung der OFD) kein Rechtsschutzbedürfnis.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 326
BFHE S. 156 Nr. 135,
UAAAB-02394

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