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BFH Urteil v. - VIII B 94/79 BStBl 1982 II S. 307

Gesetze: AO (1977) § 222FGO § 114

Leitsatz

1. In Stundungssachen kann vorläufiger Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung gewährt werden.

2. Die Erfüllung einer Steuerschuld kann dann eine erhebliche Härte i.S.v. § 222 AO 1977 darstellen, wenn der zu zahlende Betrag mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit alsbald zu erstatten sein wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 307
BFHE S. 23 Nr. 135,
AAAAB-02392

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