Gesetze: EStG (1971) § 3 Nr. 9EStG (1971) § 24 Nr. 1aEStG (1971) § 34 Abs. 1, 2
Leitsatz
1. Der Abfindungsbegriff in § 3 Nr. 9 EStG i.d.F. vor dem Einkommensteuerreformgesetz 1975 ist an den Abfindungsbegriff der § 9 und § 10 KSchG gebunden.
2. Der Zeitpunkt, der der Berechnung der steuerfreien Abfindung wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis zugrunde zu legen ist (§ 3 Nr. 9 EStG 1971), braucht nicht übereinzustimmen mit dem Zeitpunkt, der für die Beendigung des Dienstverhältnisses und die Ermittlung der tarifbegünstigt zu versteuernden Entlassungsentschädigung maßgebend ist (§ 34 Abs. 1, § 24 Nr. 1a EStG).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 305 BFHE S. 66 Nr. 135, QAAAB-02391
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