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BFH Urteil v. - III R 69/80 BStBl 1982 II S. 184

Gesetze: BewG (1965) § 16BewG (1965) § 92BewG (1965) § 110 Abs. 1 Nr. 4ErbbauVO § 1ErbbauVO § 9GG Art. 3GG Art. 14GG Art. 20 Abs. 3GG Art. 28 Abs. 1

Leitsatz

Das Recht auf den Erbbauzins ist bei der Vermögensteuerhauptveranlagung zum beim Eigentümer des durch das Erbbaurecht belasteten Grundstücks grundsätzlich mit dem vollen Kapitalwert anzusetzen. Eine Begrenzung des Jahreswertes ergibt sich weder aus § 16 BewG in der ab 1974 geltenden Fassung noch aus § 16 Abs. 2 BewG 1965.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 184
BFHE S. 569 Nr. 134,
PAAAB-02361

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