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BFH Urteil v. - II R 23/80 BStBl 1982 II S. 138

Gesetze: BGB § 652 Abs. 1BGB § 653 Abs. 1GrEStG (1940) § 11 Abs. 1 Nr. 1GrEStG Hamburg (1966) § 21 Abs. 1

Leitsatz

Soll nach den Vereinbarungen zwischen Grundstücksverkäufer und Makler dieser gegen den Grundstücksverkäufer keinen Anspruch auf Maklerlohn für die Vermittlung des Grundstücksverkaufs haben, so zählt der zwischen Grundstückskäufer und Makler vereinbarte Maklerlohn weder ganz noch teilweise zur Gegenleistung im Sinne des § 11 GrEStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 138
BFHE S. 442 Nr. 134,
VAAAB-02346

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