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BFH Urteil v. - II R 4/78 BStBl 1982 II S. 72

Gesetze: KVStG (1959) § 2 Nr. 4 lit. a, lit. c

Leitsatz

Im Sinne des § 2 Nr. 4 Buchst. c KVStG 1959 werden keine Gegenstände an die Kapitalgesellschaft überlassen, wenn ein Gesellschafter für die Kapitalgesellschaft ohne Gegenleistung Dienstleistungen erbringt, z.B. eine Handelsvertretertätigkeit ausübt.

Die Dienstleistungen sind auch nicht als Zuschüsse im Sinne des § 2 Nr. 4 Buchst. a KVStG 1959 zu beurteilen.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 72
BFHE S. 361 Nr. 134,
VAAAB-02320

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