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BFH Urteil v. - II R 16/80 BStBl 1982 II S. 28

Gesetze: AO (1977) § 41 Abs. 1 Satz 1ErbStG (1974) § 3ErbStG (1974) § 10 Abs. 5

Leitsatz

1. Für die Besteuerung nach dem Erbschaftsteuergesetz ist die Unwirksamkeit einer ausgeführten Verfügung von Todes wegen auch dann unbeachtlich, wenn sie nicht in vollem Umfang befolgt wird.

2. Auch für Erbfälle in der Zeit vom bis waren Grabpflegekosten grundsätzlich mit dem Kapitalwert für unbestimmte Dauer zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 28
BFHE S. 181 Nr. 134,
VAAAB-02307

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