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BFH Urteil v. - I R 183/79 BStBl 1982 II S. 22

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2GewStDV § 1 Abs. 1GewStG § 2 Abs. 1

Leitsatz

Die Tätigkeit eines Trauerredners ist nicht freiberuflich (künstlerisch), sondern gewerblich, wenn der Redner in der Masse der Fälle nach Redeschablonen verfährt.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 22
BFHE S. 135 Nr. 134,
RAAAB-02304

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