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BFH Urteil v. - II R 89/79 BStBl 1981 II S. 473

Gesetze: BGB § 2306BGB § 2317ErbStG (1959) § 2 Abs. 2 Nr. 4ErbStG (1959) § 24 Abs. 6

Leitsatz

1. Zahlt der Vorerbe dem Nacherben eine Abfindung für den Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches, so gehört die Abfindung zu den Verbindlichkeiten, die bei der Ermittlung des Vermögensanfalles aufgrund des Eintritts der Vorerbfolge abzuziehen sind.

2. Zur Auslegung eines Vertrages zwischen dem Vorerben und dem Nacherben, der die Übertragung von Vermögensgegenständen zum Gegenstand hat, die teils zum Nachlaß, teils zum eigenen Vermögen des Vorerben gehören.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 473
BFHE S. 79 Nr. 133,
GAAAB-02296

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