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BFH Urteil v. - IV R 72/77 BStBl 1981 II S. 787

Gesetze: AO (i.d.F. vor dem AOÄG) § 147 Abs. 1GG Art. 23

Leitsatz

Handlungen eines örtlich unzuständigen FA unterbrechen gemäß § 147 Abs. 1 AO i.d.F. vor dem AOÄG die Verjährung, es sei denn, daß die Handlungen als unwirksam aufgehoben werden. Dieser Grundsatz gilt auch für Handlungen eines FA in Berlin gegenüber Steuerpflichtigen im übrigen Bundesgebiet.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 787
BFHE S. 6 Nr. 134,
SAAAB-02292

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