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BFH Urteil v. - II R 48/78 BStBl 1981 II S. 770

Gesetze: BGB § 1416BGB § 1418BGB § 1471BGB § 1480 Satz 1BGB § 1481 Abs. 1GrEStG § 3 Nr. 5

Leitsatz

Ein Ehegatte erwirbt ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück dann "zur Teilung des Gesamtguts" und damit steuerfrei, wenn der Erwerb geschieht zur Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich des Gesamtguts nach beendeter Gütergemeinschaft, nicht dagegen, wenn bei fortbestehender Gütergemeinschaft das Grundstück aus dem Gesamtgut ausgegliedert und durch Ehevertrag zu seinem Vorbehaltsgut erklärt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 770
BFHE S. 62 Nr. 134,
NAAAB-02285

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