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BFH Urteil v. - VI B 12/81 BStBl 1981 II S. 709

Gesetze: EStG (1977) § 10 Abs. 3 Nr. 2EStG (1977) § 26b

Leitsatz

Der zusätzliche Sonderausgabenabzugsbetrag für Versicherungsbeiträge nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1977 - früher sog. Vorwegabzug - steht zusammen veranlagten Ehegatten gemeinsam zu und ist nicht mit je 1.500 DM auf jeden von ihnen aufzuteilen. Die Kürzung nach Satz 2 dieser Vorschrift ist daher auch dann von dem vollen Abzugsbetrag in Höhe von 3.000 DM vorzunehmen, wenn ihre Voraussetzungen nur in der Person eines Ehegatten erfüllt sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 709
BFHE S. 401 Nr. 133,
RAAAB-02262

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