Erläßt das FA einen Feststellungsbescheid an die Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gesellschafter), die sich als Treugeber ansehen und Bezieher von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu sein behaupten, und enthält dieser Bescheid die Aussagen, die Gesellschafter seien keine Treugeber und hätten auch keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, so sind die Gesellschafter rechtsbehelfsbefugt, und zwar auch dann, wenn sie nach ihrem eigenen Vorbringen die Befugnis, ihre Rechte wahrzunehmen, auf die vorgebliche Treuhänderin übertragen haben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 696 BFHE S. 331 Nr. 133, QAAAB-02258
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