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BFH Urteil v. - II R 167/80 BStBl 1981 II S. 649

Gesetze: BewG (1965) § 12KVStG (1972) § 17KVStG (1972) § 18 Abs. 1KVStG (1972) § 19 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2KVStG (1972) § 23 Nr. 1

Leitsatz

Ist die Fälligkeit des vereinbarten Preises (§ 23 Nr. 1 KVStG 1972) langfristig zinslos hinausgeschoben, ist die Preisforderung mit ihrem nach § 12 Abs. 3 BewG 1965 ermittelten Wert der Berechnung der Börsenumsatzsteuer zugrunde zu legen.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 649
BFHE S. 450 Nr. 133,
FAAAB-02240

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