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BFH Urteil v. - VI R 169/78 BStBl 1981 II S. 611

Gesetze: AO (1977) § 227 Abs. 1

Leitsatz

Bestandskräftig festgesetzte Steuern können im Billigkeitsverfahren (§ 227 AO 1977) nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren. Beruht eine fehlerhafte Steuerfestsetzung auf unzureichenden Angaben des Steuerpflichtigen, ist eine sachliche Überprüfung im vorstehenden Sinn in der Regel ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 611
BFHE S. 255 Nr. 133,
WAAAB-02230

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