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BFH Urteil v. - I R 133/79 BStBl 1981 II S. 443

Gesetze: VGFGEntlG Art. 3 § 3

Leitsatz

Eine wirksame Fristsetzung zur Bezeichnung von Beweismitteln gemäß Art. 3 § 3 Abs. 1 Nr. 3 VGFGEntlG erfordert die Bezugnahme auf bestimmte aufklärungsbedürftige Tatsachen.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 443
BFHE S. 508 Nr. 132,
KAAAB-02179

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