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BFH Urteil v. - VIII R 44/78 BStBl 1981 II S. 418

Gesetze: EStG § 5EStG § 7EStG § 9EStG § 21

Leitsatz

Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung eines Hauses, die deshalb verloren sind, weil der Empfänger der Zahlung in Konkurs fällt, ohne die Gegenleistung erbracht zu haben, gehören nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines anderen, auf demselben Grundstück errichteten Hauses.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 418
BFHE S. 479 Nr. 131,
BAAAB-02169

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