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BFH Urteil v. - II R 91/79 BStBl 1981 II S. 401

Gesetze: FGO § 91 Abs. 1 Satz 1GG Art. 103 Abs. 1

Leitsatz

1. Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist nach § 91 Abs. 1 Satz 1 FGO kann eine Versagung rechtlichen Gehörs darstellen.

2. Ein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs wird im allgemeinen nicht dadurch bedeutungslos, daß der betreffende Beteiligte von der - eingeschränkten - Möglichkeit, rechtliches Gehör zu finden, keinen Gebrauch macht.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 401
BFHE S. 394 Nr. 132,
ZAAAB-02161

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