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BFH Urteil v. - VIII R 55/77 BStBl 1981 II S. 396

Gesetze: EStDV § 7 Abs. 1EStG § 16 Abs. 3, Abs. 4EStG § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

1. Führt der Nießbraucher aufgrund eines ihm vom Erben in Erfüllung eines Vermächtnisses eingeräumten Nießbrauchs am Unternehmen den Gewerbebetrieb des Erblassers fort, so ist das Nießbrauchsrecht in der Bilanz seines Unternehmens nicht anzusetzen.

2. Eine dem Nießbraucher für die Aufgabe des Nießbrauchs gezahlte Entschädigung ist in voller Höhe als Aufgabegewinn zu erfassen, der dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 1 EStG unterliegt.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 396
BFHE S. 415 Nr. 132,
SAAAB-02159

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