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BFH Urteil v. - VII R 92/79 BStBl 1981 II S. 349

Gesetze: AO (1977) § 208 Abs. 1 Nr. 1, 2AO (1977) § 393AO (1977) § 397AO (1977) § 399AO (1977) § 404FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2StPO § 94StPO § 95StPO § 103

Leitsatz

Der Finanzrechtsweg ist nicht gegeben, wenn ein Bankinstitut aufgrund eines von der Steuerfahndungsstelle eines Finanzamts beantragten richterlichen Beschlusses zur Vermeidung der möglichen Durchsuchung und Beschlagnahme (§ 103, § 94, § 95 StPO) ersucht wird, Auskunft über Konten zu geben und nach Erteilung dieser Auskunft Entschädigungsansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen geltend macht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 349
BFHE S. 390 Nr. 132,
JAAAB-02149

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