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BFH Urteil v. - VI R 226/77 BStBl 1981 II S. 319

Gesetze: AO § 131 Abs. 1 Satz 2AO (1977) § 163 Abs. 1AO (1977) § 348 Abs. 1 Nr. 1, 2AO (1977) § 349 Abs. 1EStG (1975) § 33a Abs. 1GG Art. 6Schreiben des BdF vom IV B5 S 2285 265/79 (BStBl I 1979, 621)

Leitsatz

1. Die steuerliche Nichtberücksichtigung von Unterhaltsleistungen an die vom Steuerpflichtigen nicht dauernd getrennt lebende, aber im Ausland verbliebene Ehefrau verstößt nicht gegen Art. 6 GG.

2. Die Steuergerichte können auf Billigkeitsgründen beruhende Übergangsregelungen der Verwaltung zur Anpassung an eine die Verwaltungspraxis ändernde Rechtsprechung seit Inkrafttreten der Abgabenordnung () nicht mehr in Anfechtungsverfahren gegen Steuer- und Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheide berücksichtigen. Das gilt auch für Klage- und Revisionsverfahren, die vor diesem Zeitpunkt anhängig wurden.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 319
BFHE S. 264 Nr. 132,
WAAAB-02136

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