Ist in einem notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag einer KG, die aus der späteren Erblasserin und ihren beiden Töchtern besteht, bestimmt worden, daß der Gesellschaftsanteil der Erblasserin, soweit er einer Tochter (der Klägerin) "zufällt", "der Auszahlung unterliegt", ist dieser in dem Gesellschaftsvertrag das Recht eingeräumt worden, in Anrechnung auf den Abfindungsanspruch die Übereignung eines aus zwei Gesellschaftsgrundstücken auszuwählenden Grundstückes zu verlangen und nimmt die Erblasserin in ihrem privatschriftlichen Testament auf diese gesellschaftsvertragliche Regelung Bezug, so ist der Erwerb des von der Klägerin ausgewählten Grundstückes gemäß § 3 Nr. 2, § 6 Abs. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit (Weiterführung des , BFHE 129, 410
BStBl II 1980, 220).
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 177 BFHE S. 116 Nr. 132, UAAAB-02099
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