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BFH Urteil v. - VIII R 184/78 BStBl 1981 II S. 97

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3GewStG § 7HGB § 89b

Leitsatz

Der Senat hält an der ständigen Rechtsprechung des BFH fest, daß Ausgleichszahlungen an einen Handelsvertreter nach § 89b HGB auch dann zum laufenden Gewinn und damit zum Gewerbeertrag gehören, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Aufgabe des Betriebs zusammenfällt (vgl. insbesondere , BFHE 110, 137, BStBl II 1973, 786).

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 97
BFHE S. 520 Nr. 131,
KAAAB-02072

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