Gesetze: AGFGO Nordrhein Westfalen i.d.F. d. ÄndG vom (GVBl 1980, 102)FGO § 3 Abs. 1 Nr. 6FGO § 126 Abs. 3
Leitsatz
Hebt der Bundesfinanzhof ein vor dem ergangenes Urteil eines Kölner Senates des Finanzgerichts Düsseldorf gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO auf, so war mangels einer Übergangsbestimmung im Sinn des § 3 Abs. 1 Nr. 6 FGO im Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung im Lande Nordrhein-Westfalen vom - AGFGO n.F. - (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 1980 Seite 102) das Verfahren an das Finanzgericht Düsseldorf zurückzuverweisen (vgl. nunmehr das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung im Lande Nordrhein- Westfalen vom , Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 1980 Seite 754).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 71 BFHE S. 440 Nr. 131, FAAAB-02065
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