Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 42/79 BStBl 1981 II S. 63

Gesetze: BGB (a.F.) §§ 1519 ff.EStG § 15EStG § 4EStG § 5StAnpG § 11 Nr. 5

Leitsatz

1. Leben Ehegatten im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (§ 1519 ff. BGB a.F.), so ist ein zunächst zum eingebrachten Gut des Ehemanns gehörendes Unternehmen - jedenfalls nach einer gewissen Zeit - mangels entsprechenden Gegenbeweises zum ehelichen Gesamtgut zu rechnen. Dies kann zur Folge haben, daß die Einkünfte aus dem Unternehmen beiden Ehegatten als Mitunternehmern zuzurechnen sind.

2. Die in Abschn. 14 Abs. 5 EStR 1969 (Abschn. 14 Abs. 4 EStR 1978) enthaltenen Verwaltungsvorschriften, nach denen unter gewissen Voraussetzungen auch der zu eigenen Wohnzwecken privat genutzte Teil eines Gebäudes als Betriebsvermögen behandelt werden kann, sind mit dem Gesetz vereinbar.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 63
BFHE S. 497 Nr. 131,
BAAAB-02062

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen