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BFH Urteil v. - VI R 193/78 BStBl 1980 II S. 693

Gesetze: EStG (1974/1975) § 33a Abs. 1

Leitsatz

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den Unterhalt des mit ihm in einer eheähnlichen, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft lebenden Partners sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 693
BFHE S. 348 Nr. 131,
WAAAB-02016

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