1. Wird bei Begründung von Wohnungseigentum durch Teilungserklärung (§ 2 und § 8 WEG) eine Eigentumswohnung verkauft, bevor die Wohnungsgrundbücher angelegt worden sind, so steht die zunächst noch fehlende Wirksamkeit der Teilungserklärung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 WEG) der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht entgegen, sofern nicht die Entstehung des Wohnungseigentums zur aufschiebenden Bedingung des Kaufvertrages gemacht worden ist.
2. Auch die Verschaffung von Wohnungseigentum kann als flächenweise Aufteilung i.S. des § 7 Abs. 1 GrEStG anzusehen sein.
3. Für das Vorhandensein einer aus mehreren Grundstücken zusammengesetzten wirtschaftlichen Einheit, die durch einen aus mehreren Verträgen bestehenden Teilungsvorgang i.S. des § 7 Abs. 1 GrEStG flächenweise aufgeteilt wird, kommt es auf die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt an, in dem der Teilungsentschluß gefaßt wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 667 BFHE S. 100 Nr. 131, XAAAB-02007
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