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BFH Urteil v. - VII R 84/79 BStBl 1980 II S. 610

Gesetze: DVStB (1979) § 12DVStB (1979) § 33

Leitsatz

1. Die Gerichte können eine Entscheidung über das Bestehen einer Prüfung weder selbst treffen noch können sie die Verwaltung zur Erteilung einer Prüfungsentscheidung mit einem bestimmten Inhalt verpflichten.

2. Die Verwaltung kann verpflichtet werden, einem Prüfling Gelegenheit zu geben, nur den von einem Mangel des Prüfungsverfahrens betroffenen Teil einer Prüfung zu wiederholen.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 610
BFHE S. 173 Nr. 131,
PAAAB-01992

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